AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Leistungsumfang
Die Leistungen der Veranstalterin (Annette Bernjus – WaldWege) umfassen die in der Ausschreibung angegebenen Seminarinhalte.

 Ihre Anreise organisieren Sie selbst.

2. Abschluss des Seminarvertrags
2.1.Mit der Anmeldung bieten Sie der Veranstalterin den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt via Anmeldeformular übers Internet oder per Email an annette-bernjus@gmx.de. Mit der schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag zwischen Ihnen und der Veranstalterin zustande.
2.2. Jede/r Teilnehmer/in haftet gegenüber der Veranstalterin gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen.

2.3. Nach Erhalt der Rechnung (ca. 6 Wochen vor Veranstaltung) ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

 

3. Rücktritt und Widerruf durch den Seminarteilnehmer
3.1 Sie können jederzeit vom Seminar zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.

3.2 Die Veranstalterin macht von der Möglichkeit Gebrauch einen pauschalierten Entschädigungsanspruch: nach § 651 i (3) BGB zu erheben.
Diese lauten wie folgt:
bis 6 Wochen vor Seminarbeginn 10 % des Seminarpreises

bis 4 Wochen vor Seminarbeginn 30 % des Seminarpreises

bis 2 Wochen vor Seminarbeginn 50 % des Seminarpreises

ab 2 Wochen vor oder bei Nichterscheinen fällt die volle Seminargebühr an.

 

3.3. Bis zum Seminarbeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Seminarvertrag eintritt und an dem Seminar teilnimmt. Die Veranstalterin kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den Anforderungen des Seminars nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

4. Rücktritt durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin behält sich vor, in folgenden Fällen vor Antritt des Seminars vom Vertrag zurückzutreten oder nach Antritt des Seminars den Vertrag kündigen:


4.1 Bis 6 Wochen vor Seminarbeginn:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, auf die in dem Seminarausschreibung für das entsprechende Seminar hingewiesen wird. Sie erhalten den eingezahlten Seminarpreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche von Ihrer Seite sind ausgeschlossen.
4.2 Wenn die Veranstalterin vor Seminarbeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung des Seminares befürchten lassen, erhalten.
4.3 Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Seminars ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reise- bzw. Seminarpreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
4.4 Wenn höhere Umstände (Unzugänglichkeit des Orts, Erkrankung der Seminarleitung) dazu führen, dass das Seminar nicht durchgeführt werden kann, erfolgt sofortige Information der Teilnehmer. Die Veranstalterin übernimmt dann die Stornierungskosten für nachweislich bereits erfolgte Anreisebuchungen. Ein hierüber hinaus gehender Anspruch ist ausgeschlossen.

5. Außerordentliche Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten der Veranstalterin ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmende die

Veranstaltung nachhaltig stört, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt oder eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Anspruch der/des Teilnehmenden auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

 
6. Haftung der Veranstalterin
6.1 Die Veranstalterin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
die gewissenhafte Seminarvorbereitung und Durchführung nach Ausschreibung.

6.2. Eine Haftung für Schäden, die jenseits der Leistungserbringung liegen, übernimmt die Veranstalterin ausdrücklich nicht. Mit Akzeptanz der AGB stellen Sie die Veranstalterin ausdrücklich von Haftungen jenseits der Leistungserbringung frei.

7. Mitwirkungspflicht
7.1. Die Veranstalterin bittet alle Seminarteilnehmer, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
7.2. Danach sind Sie insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich der
Veranstalterin vor Ort zur Kenntnis zu geben.
7.3. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
7.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Seminars müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Seminars geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.

 
8. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Seminarvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Seminarvertrages zur Folge.

 
9. Datenschutz und Urheberrecht
Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Seminar von der Veranstalterin gespeichert und automatisch weiterverarbeitet, soweit dies für die Durchführung des Seminars erforderlich ist. Solche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten, die der Veranstalterin übermittelt und verarbeitet werden, werden nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des Hamburger Datenschutzgesetzes behandelt.
Sollten Sie im Rahmen eines Seminares Unterlagen erhalten haben, sind diese im Zweifel urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungsrechte an solchen Unterlagen stehen der Veranstalterin zu. Die Veranstalterin räumt Ihnen an den Unterlagen keinerlei Nutzungsrechte ein. Sie dürfen sie entsprechend nur im Rahmen der gesetzlich gestatteten Nutzungsformen verwenden. Eine darüber hinaus gehende Verwendung ist ausdrücklich untersagt.

10. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann die Veranstalterin nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand der Veranstalterin Annette Bernjus ist Frankfurt/Höchst.

 
11. Kontaktdaten

 

Annette Bernjus

Kirchstraße 16

65719 Hofheim

 

 

AGB Fassung Februar 2020


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